zurück zur Übersicht

(lifepr) (Düsseldorf, 16.05.2007) Wer als Vollzeitarbeitsloser in den Niederlanden lebt, aber in Deutschland die besten Aussichten auf berufliche Eingliederung, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland. Voraussetzung ist laut ARAG u.a., dass der Wohnort zufällig gewählt wurde und die berufliche Orientierung ausschließlich nach Deutschland erfolgt (SG Aachen, Az.: S 8 (11) AL 103/06).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
zurück zur Übersicht