zurück zur Übersicht

(lifepr) (Düsseldorf, 16.05.2007) Seit 2006 gibt es in manchen Bundesländern auch die Möglichkeit einer vereinfachten Steuererklärung. Das zweiseitige Formular eignet sich für Arbeitnehmer, die außer Lohn, Gehalt oder Ersatzleistungen (ALG, Krankengeld, Elterngeld) keine Einkünfte haben und nur wenige Werbungskosten geltend machen wollen. Können aber zum Beispiel ein heimisches Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung oder Unterstützungszahlungen für Angehörige geltend gemacht werden, reicht die Steuererklärung „light“ nicht aus. Um in so einem Fall alle Steuersparchancen auszunutzen, kommt man um das Ausfüllen des vierseitigen Mantelbogens und der verschiedenen Anlagen nicht herum.
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
zurück zur Übersicht