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(lifepr) (Düsseldorf, 16.05.2007) Besonders lohnend ist die Abgabe der Steuererklärung laut ARAG Experten für Arbeitnehmer, die hohe Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen können. Werbungskosten sind zum Beispiel Fahrten zur Arbeit und doppelte Haushaltsführung, aber auch Arbeitsmittel, Bewerbungskosten und Fortbildungsmaßnahmen. Sonderausgaben sind klassischer Weise Spenden, und unter außergewöhnlichen Belastungen versteht man unter anderem Unterhaltsleistungen für bedürftige Angehörige und Ausbildungsfreibeträge für Kinder aber beispielsweise auch Kuren.
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