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(lifepr) (Düsseldorf, 22.05.2007) Frech kommt weiter, heißt es im Volksmund. Was in vielen Lebenssituationen stimmen mag, trifft bei Versicherungsangelegenheiten nicht zu. ARAG Experten raten hier dringend davon ab, unwahre Angaben zu machen. Dass sich Ehrlichkeit schließlich auszahlt, zeigt der Fall einer Frau, die den günstigen Nichtrauchertarif ihrer Lebensversicherung nutzen wollte, obwohl sie schon bei Vertragsabschluss seit Jahren rauchte. Die Glimmstängel gab sie erst auf, nachdem sie an Lungenkrebs erkrankt war. Leider zu spät, denn sie verstarb an dem Karzinom. Ihr Sohn erwartete nun die Auszahlung der Lebensversicherung und ging leer aus. Die Mutter habe die Assekuranz arglistig getäuscht, so dass diese nicht zahlen müsse, urteilten dann auch die Richter (LG Coburg, Az.: 11 O 220/06).
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