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(lifepr) (Düsseldorf, 23.05.2007) Das Vorhandensein eines Kabelanschlusses ist in der Regel ein sachbezogener Grund zur Versagung des Vermieters einer Genehmigung für eine Parabolantenne auf dem Balkon. Zur Zustimmung kann er laut ARAG dennoch verpflichtet sein, wenn die Antenne keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigung des Eigentums hervorruft (BGH, Az.: VIII ZR 207/04).
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Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
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Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
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