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(lifepr) (Düsseldorf, 23.05.2007) Wer als Schüler wiederholt und zahlreich sog. Tags (Graffitis) mit sexistischen Motiven in der Schule anbringt, kann in eine andere Schule überwiesen werden. Laut ARAG ist die Wahl der Ordnungsmaßnahme als pädagogische Ermessensentscheidung der zuständigen Klassenkonferenz zu sehen (Niedersächsisches OVG, Az.: 2 ME 382/079).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
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