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(lifepr) (Düsseldorf, 23.05.2007) Passivrauchen schützen können und deren Arbeitgeber hiergegen keine Abhilfe schaffen, können das Beschäftigungsverhältnis lösen. Laut ARAG Experten haben sie in diesem Fall trotz Eigenkündigung sofortigen Anspruch auf Arbeitslosengeld (LSG Hessen, Az.: L 6 AL 24/05).
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Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
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