zurück zur Übersicht

(lifepr) (Düsseldorf, 29.05.2007) „Der ist bei Rot über die Kreuzung gerauscht und hat mich umgesäbelt“ – so oder ähnlich können sich die gegenseitigen Schuldzuweisungen in den polizeilichen Unfallprotokollen anhören, wenn es im Kreuzungsbereich knallt. Schuld und Unschuld liegen da oft nah beieinander. Doch vor Gericht entpuppen sich selbst die scheinbar glasklaren Fälle mitunter als Rohrkrepierer. Der Grund: Es lässt sich auch mit eingeschalteten Unfallrekonstrukteuren nicht immer eindeutig feststellen, wer bei Rot über die Ampel gefahren ist. Den Richtern, so die ARAG Experten, bleibt dann nichts anderes übrig, als den Schaden zwischen den Streithähnen zu teilen (OLG Celle, Az.: 14 U 169/05).
Download des Textes unter: www.arag.de/...
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
zurück zur Übersicht