zurück zur Übersicht

(lifepr) (Düsseldorf, 30.05.2007) Bei einem Unfall eines 8-jährigen Kindes, welches aufgrund überhöhter, nicht angepasster Geschwindigkeit und Unaufmerksamkeit gegen ein verkehrsbedingt haltendes Fahrzeug fährt, handelt es sich um eine Überforderung des Kindes. Besonders wenn das Kind das Fahrzeug weder sehen, noch damit rechnen konnte. Laut ARAG Experten führt diese Überforderungssituation zu einer Haftungsauschließung (BGH VI ZR 109/06).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
zurück zur Übersicht