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(lifepr) (Düsseldorf, 30.05.2007) Ist im Inland die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden, kann unter Umständen dennoch mit einer ausländischen Fahrerlaubnis gefahren werden. Wurde der in diesem Fall nie-derländische Führerschein nach Ablauf der in Deutschland verhängten Sperrfrist erworben, kann sich laut ARAG der Inhaber nicht eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig machen (OLG Düsseldorf III 5 Ss 23/07 -39/07 IV).
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