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Vor Hartz IV sind alle gleich

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 05.06.2007) Bislang konnten arbeitslose Hauseigentümer teilweise höhere Hartz IV-Leistungen beziehen als Mieter ohne Job. Das war beispielsweise bei den Heizkosten problematisch. ARAG Experten kennen hier eine exemplarische Entscheidung des Sozialgerichts Aurich (Az.: S 15 AS 3/05 ER). Demzufolge muss die Arbeitsagentur die kompletten Heizkosten für einen alleinstehenden Hausbesitzer übernehmen, der eine als angemessen geltende Fläche von 70 bis 80 qm bewohnt. Ein zur Miete wohnender Single ist da deutlich schlechter dran. Ihm steht i.d.R. nur eine anrechnungsfreie Wohnfläche von bis zu 50 qm zu, für die er dann auch die angemessenen Heizkosten bekommt. Die Privilegierung von Eigentümern gegenüber Mietern sei nicht zu rechtfertigen und verstoße zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz, meinten jetzt die Richter des Bundessozialgerichts. Dies gilt nicht nur bzgl. der Höhe der Kaltmiete, sondern auch hinsichtlich der Heizungs- und sonstigen Nebenkosten (BSG, Az.: B 7b AS 2/05 R).

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