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(lifepr) (Düsseldorf, 13.06.2007) Ist eine Zweitwohnung melderechtlich erfasst, so muss laut ARAG für diese Wohnung auch dann Zweitwohnungssteuer gezahlt werden, wenn diese von dem Ehepartner nach einer Trennung genutzt wird (OVG Münster 14 A 2608/05).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
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Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
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