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(lifepr) (Düsseldorf, 13.06.2007) Wird die Buchung von 2 Doppelzimmern zur Nutzung als Einzelzimmer von dem Reiseveranstalter bestätigt, so stellt dies eine zugesicherte Eigenschaft dar. Erfolgt die Unterbringung dennoch in zwei Einzelzimmern, so rechtfertigt dies laut ARAG eine Reiseminderung von 25% (LG Duisburg 4 O 526/05).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
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