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Angst vor Terror gilt nicht

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 14.06.2007) Die Vorfreude auf die schönste Zeit des Jahres kann arg getrübt werden, wenn man vorher in den Nachrichten hören muss, dass im Urlaubsland eine Bombe hochgegangen ist. Es ist durchaus verständlich, wenn man die gebuchte Reise dann lieber absagen möchte. ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass Angst vor Terroranschlägen nicht zwingend ein Rücktrittsgrund ist, und der vorsichtige Tourist die Stornokosten unter Umständen selber zahlen muss. Nur wenn so genannte Höhere Gewalt vorliegt, beispielsweise Krieg, Kriegsgefahr, innere Unruhen oder instabile Verhältnisse im Reiseland, kann der Urlaub kostenlos storniert werden. Einzelne terroristische Anschläge reichen hingegen nicht aus. Entsprechend urteilte auch das Amtsgericht Bonn (Az.: 18 C 47/98).

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