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(lifepr) (Düsseldorf, 20.06.2007) Wird während eines Überholvorgangs bei unklarer Verkehrslage gleichzeitig die Fahrstrei-fenbegrenzung überfahren, muss nicht mit einem Fahrverbot gerechnet werden. Laut ARAG Experten dient die Fahrstreifenbegrenzung dem Schutz des Gegenverkehrs – daher ist es nicht sinnvoll, wenn das Fehlverhalten durch deren Überfahren gegenüber dem Überholen-den als gravierender eingestuft wird (OLG Stuttgart 4 Ss 132/07).
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