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ARAG recht schnell…

Aufsichtspflicht bei Kindern
ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 20.06.2007) 2- 3 jährige Kinder müssen auf sicheren Gehwegen nicht ständig an der Hand gehalten werden, wenn sich eine Aufsichtsperson in unmittelbarer Nähe befindet. Es ist ausreichend, wenn die Aufsichtsperson jederzeit kontrollierend eingreifen kann. Laut ARAG ist das an der Hand halten nur in besonders gefährlichen Situationen – z.B. überqueren einer Straße – geboten (LG Köln 9 S 15/07).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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