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ARAG Verbrauchertipps

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(lifepr) (Düsseldorf, 21.06.2007) Für die meisten Pauschalreisenden heißt es nach der Ankunft im Hotel, schnell aufs Zimmer, auspacken, frisch machen und endlich den ersten Tag des lang ersehnten Urlaubs genießen. Zuweilen gilt es jedoch, zuvor noch eine Geduldsprobe zu bestehen. Nämlich dann, wenn das gebuchte Zimmer erst hergerichtet werden muss. Laut ARAG Experten darf das bis zu vier Stunden dauern, ohne dass ein Reisemangel moniert werden kann. Die Versicherungsexperten verweisen auf ein Urteil des Amtsgerichts Duisburg. Hotelgäste hatten den Reiseveranstalter verklagt, weil sie nach der Ankunft fast vier Stunden warten mussten, bis ihnen der Zimmerschlüssel ausgehändigt wurde. Während dieser Zeit sei ein entspanntes Genießen der ersten Urlaubsstunden nicht möglich gewesen, so die Urlauber. Der Richter wollte dieser Argumentation nicht folgen und wies die Klage ab, denn bei Pauschalreisen diene rechtlich gesehen der An- und Abreisetag nicht der Erholung. Unanehmlichkeiten wie das Warten auf das bezugsfertige Zimmer seien daher in Kauf zu nehmen (AG Duisburg, Az.: 73 C 166/03).

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