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Umsetzung binnen zweier Jahre

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 24.01.2011) Es bleibt abzuwarten, ob diese Änderungen das Zahlungsverhalten der Schuldner im europäischen Binnenmarkt verbessern wird. Der verabschiedete Entwurf muss noch vom Europarat formell bestätigt werden. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Gesetzgeber der Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen.

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR

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