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Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 24.01.2011) Rechnungen sollen regelmäßig innerhalb von 30 Tagen beglichen werden. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern soll es künftig möglich sein, die Zahlungsfristen in besonderen Fällen vertraglich auf bis zu 60 Tage zu verlängern. Eine Überschreitung dieser 60-Tage-Frist ist nur möglich, wenn dadurch kein Vertragspartner grob benachteiligt wird. Eine grobe Benachteiligung liegt z.B. im Ausschluss von Verzugszinsen für eine verspätete Zahlung.

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR

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