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ARAG Recht schnell…

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 17.10.2007) .
Unfall am Fahrzeug kann Sachmangel sein

Ob ein Unfallschaden an einem Fahrzeug ein Sachmangel ist, hängt u.a. davon ab, welche Beschaffenheit der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Laut ARAG darf ein Käufer grundsätzlich erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als einem "Bagatellschaden" gekommen ist (BGH, Az.: VIII ZR 330/06).

Umfang der Personalakte

In einer Personalakte soll wahrheitsgemäß und möglichst vollständig Auskunft über die Person des Arbeitnehmers und dessen beruflichen Werdegang Aufschluss gegeben werden. Es gehören daher alle Unterlagen und Schriftstücke in die Akte, die sich mit dem bestimmten Arbeitnehmer und der Entwicklung dessen Arbeitsverhältnisses befassen. Laut ARAG Experten entscheidet über die Art und Weise der Personalaktenführung der Arbeitgeber allein (BAG, Az.: 9 ARZ 110/07).

Schaden bei Polizeikontrolle

Wird ein Kfz bei einer Polizeikontrolle durch den kontrollierenden Polizeibeamten, z.B. durch seine Taschenlampe beschädigt, stellt sich die Frage nach einem Schadensersatzanspruch des Fahrzeuginhabers. Wird der eigene Wagen bei der Kontolle jedoch selbst verschuldet beschädigt, besteht laut ARAG Experten kein Anspruch auf Schadensersatz (LG Bielefeld, Az.: 8 O 243/07).

Heizkostennachzahlung durch Leistungsträger

Verlangt der Fernwärmeversorger am Ende eines Abrechnungszeitraums eine Nachzahlung, so ist diese – soweit sie angemessen ist – durch den zuständigen Leistungsträger zu erstatten. Laut ARAG Experten handelt es sich bei den Nachzahlungen nicht um Schulden, die nur Darlehensweise übernommen werden können (SG Duisburg, Az.: S 10 AS 136/07).

Ansprechpartner:

Herr Klaus Heiermann
Telefon: +49 (211) 963-2219
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Leiter Hauptabteilung Konzernkommunikation

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

Über ARAG SE: ARAG Deutschland Trend
Im Rahmen ihrer allgemeinen Markt- und Gesellschafts-forschung führt die ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG seit 2007 in Zusammenarbeit mit TNS Emnid Befragungen zur Einschätzung der bürgerlichen Mitte in Deutschland durch. Der politische Wunsch nach Eigenverantwortung an das bürgerliche Lager löst eine umfassende Neuorientierung jedes Einzelnen aus. Das führt auch zu einem wachsenden Bedarf an rechtlicher Orientierung und Beratung. Die ARAG als einer der weltweit führenden Rechtsschutzversicherer bietet mit ihren Produkten wichtige Unterstützung zur individuellen Absicherung und Risikominimierung. Die Umfrage ARAG Deutschland Trend findet jeweils im Frühjahr und im Herbst statt. Dabei werden mehr als 1.000 Personen befragt.

Der ARAG Konzern ist der international anerkannte unabhängige Partner für Recht und Schutz. Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Mit mehr als 3.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen knapp 1,4 Milliarden €. Außerhalb Deutschlands ist die ARAG in weiteren zwölf europäischen Ländern und den USA für ihre Kunden aktiv. Auf dem US-amerikanischen Rechtsschutzmarkt nimmt die ARAG heute eine Spitzenposition ein. Darüber hinaus ist der Konzern in Spanien und Italien mit seinen Rechtsschutzprodukten Marktführer.

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