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Eignung zum Führen von Kfz

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 13.01.2011) Auch wegen Unterzuckerung kann laut ARAG Experten die Fahrerlaubnis entzogen werden. So erging es einem Autofahrer, welcher im Baustellenbereich einen Unfall hatte. Es hatte zuvor bereits mehrere Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Unterzuckerungen gegeben. Trotzdem hat der Mann nicht regelmäßig vor Fahrtantritt Blutzuckerkontrollen durchgeführt. Deswegen fehle ihm die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, so dass aufgerufene Gericht. Allerdings ist denkbar, dass dem Herrn nach einer strukturierten Diabetikerschulung und nach dokumentierter mehrmonatiger stabiler Blutzuckereinstellung das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Auflagen wieder gestattet wird (VG Mainz, Az.: 3 L 1058/09).

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Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR

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