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(lifepr) (Düsseldorf, 13.12.2010) Zudem sollten Reisende auch auf die Versicherung gegen Veranstalterpleiten achten, die auch bei Last Minute Reisen durch den so genannten Sicherungsschein nachgewiesen werden. Erst wenn dieser ausgehändigt wird, kann gefahrlos bezahlt werden. Auch die Bitte um eine ausführliche Angebotsbeschreibung kann vor Reue schützen - so kann am Urlaubsort viel besser beurteilt werden, ob alle versprochenen Leistungen auch erbracht werden. Damit man der Last Minute Falle entgeht, raten ARAG Experten zur eingehenden Untersuchung des Reiseangebots.
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
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