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Bloß keine zu hohen Einkünfte, Kinder!

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(lifepr) (Düsseldorf, 10.12.2010) Vorsicht ist beim Thema Kindergeld angeraten. Wer hier nicht aufpasst, dass das volljährige Kind in der Ausbildung nicht zu viel (mehr als 7680 Euro jährlich) verdient, der verliert den Kindergeldanspruch oder muss dieses eventuell sogar zurückzahlen. Wer sich das im nächsten Jahr ersparen möchte, kann das Schlimmste noch schnell bis Ende Dezember über die so genannten Werbungskosten abwenden. Diese können etwa durch Fachliteratur oder einen neuen PC entstehen und werden vom Gehalt des Kindes abgerechnet. Besonders in Hinblick auf etwaiges Riester-Sparen lohnt sich hier die Vorsicht, denn auch die derzeitige Kinderzulage von 185 Euro kann durch zu hohe Einkünfte des Kindes bedroht werden. Generell birgt das Jahresende für Riester-Sparer ein gewisses Potenzial. Die Förderung durch staatliche Zulagen - derzeit 145 Euro im Jahr - kann nämlich bis maximal zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Für die Beantragung von Zulagen aus 2008 wird es also langsam knapp.

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR

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