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Entscheidungsgewalt

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 30.11.2010) Lebt das Kind nach Trennung bei einem der Elternteile oder hält es sich dort überwiegend auf, hat auch der betreuende Elternteil die Entscheidungsgewalt in Angelegenheiten des täglichen Lebens (Weihnachtsfeier, aber auch Arztbesuche, Ausflüge). Grundsätzliche Fragen, die zum Beispiel das Schulwesen oder einen größeren ärztlichen Eingriff betreffen, müssen jedoch im gegenseitigen Einvernehmen entschieden werden.

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR

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