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Neue Brille nach Unfall

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 05.11.2010) Wird bei einem Unfall eine Brille zerstört, erstattet die Versicherung des Unfallverursachers vollständig den Kaufpreis der neuen Brille. Ein Abzug neu für alt ist laut ARAG Experten unzulässig. So entschied es vor kurzem das Landgericht in Münster. In dem konkreten Urteil wird ausgeführt, dass sofern bei einem Verkehrsunfall auch die Brille eines Geschädigten zerstört wird, hat dieser einen Anspruch auf Ersatz des Brillenneupreises, wenn er sich nach dem Unfall eine neue und gleichwertige Ersatzbrille kauft. Ein Abzug neu für alt ist bei dem Ersatzkauf nicht vorzunehmen (LG Münster, Az: 1 S 8/09).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR

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