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(lifepr) (Düsseldorf, 11.08.2010) In Koblenz wurde ein Antrag abgelehnt, mit dem Eltern um Übernahme der Beförderung ihres Kindes zu der Kindertagesstätte baten, die dem Jungen während der Ferienzeit zugewiesen wurde. Diese befand sich in einer anderen Ortsgemeinde, so dass sich der Weg zur Kindertagesstätte verlängerte. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied in einem Eilverfahren, dass ein Anspruch auf Übernahme der Beförderung nicht gewährleistet sei, da sich dies nicht aus dem Kindertagesstättegesetz (KitaG) ergebe (VG Koblenz, Az.: 5 L 914/10.KO).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
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