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(lifepr) (Düsseldorf, 04.09.2007) Es anzumelden dagegen sehr. Die Freude über den neuen Wagen erfährt bei den meisten Autokäufern relativ rasch einen Dämpfer. Denn der Gang zur Zulassungsstelle steht bevor. Wer glaubt, dass durch das in Kraft treten der einheitlichen Fahrzeug-Zulassungsverordnung keine Probleme mehr auftreten, der irrt.
Zwar ist geklärt, dass das Wuschkennzeichen deutschlandweit für 10,20 Euro erhältlich ist, ansonsten ist aber sowohl mit länderspezifischen Verordnungen oder gar mit Beamtenwillkür zu rechnen. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz ermöglicht den Ländern, das Zulassen eines Wagens an eine sofort zu erteilende Einzugsermächtigung zu koppeln, da durch häufig nicht gezahlte Kraftfahrzeugsteuer große Verluste entstehen. Welches Land dieses Verfahren betreibt, kann bei der zuständigen Zulassungstelle erfragt oder über deren Website recherchiert werden.
Praktisch scheint zu sein, dass die alte Doppelkarte nunmehr von den meisten Versicherungen als Email zum eigenständigen auszudrucken zugeschickt wird. Problematisch wird es dann, wenn der zuständige Sachbearbeiter diese nicht anerkennt, obgleich sie Gültigkeit besitzen. Ein kurzer Anruf bei der Versicherung sollte genügen, meinen ARAG Experten, diese sendet auch gern eine Bestätigung per Fax oder E-Mail an die Zulassungsstelle, dass alles rechtens ist. Insgesamt empfehlen die Versicherungsprofis, sich immer vorab zu erkundigen, was für die Anmeldung benötigt wird. Denn es bestehen Unterschiede, ob es sich um Neuzulassungen, Umschreibungen, Abmeldungen, Anmeldungen von Kurzzeit- oder Saisonkennzeichen handelt. Bei der Neuzulassung sind KFZ-Brief, Versicherungs-Deckungskarte und Personalausweis mitzubringen.
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
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Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
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