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Vorsicht beim Zoll – Raucher aufgepasst

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 29.08.2007) Bösartige Schmuggelabsichten unterstellten Zöllner einem gerade aus dem Urlaub zurückgekehrten Ehepaar. Nach Ansicht der Grenzbeamten hätten sich die Ägyptenurlauber mit ihrer Ausbeute von 11 Stangen Zigaretten fälschlicherweise bereits am Ausgang für zollfreie Waren („grüner Durchgang“) angestellt, als die Durchsuchung stattfand. Somit sollte das Paar neben den Tabaksteuern und Zollgebühren auch noch ein Zollzuschlag wegen Steuerhinterziehung bezahlen. Die Beschuldigten jedoch erklärten, dass sie sich bei einem weiter entfernt stehenden Zollbeamten melden und nach den Einführbedingungen erkundigen wollten und gingen gerichtlich gegen den Bescheid vor. Das Finanzgericht Düsseldorf entschied zum Vorteil der Urlauber, da nicht bewiesen werden konnte, ob ein mutwilliger Täuschungsversuch vorlag, oder die angegebene Version stimmte. Der Zollzuschlag war daher zu erlassen, wissen ARAG Experten. Jedoch raten sie Urlaubern, die mehr als die Freimenge von 200 Zigaretten einführen möchten, sich rechtzeitig beim Zoll („roter Durchgang“) zu melden, um Unstimmigkeiten zu vermeiden (Bundesfinanzhof VII B21/06, FG Düsseldorf 4 K 3516/04).

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