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(lifepr) (Düsseldorf, 20.05.2026) Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Hannover, welches entschieden hat, dass dauerhaft mit Handtüchern blockierte Sonnenliegen am Hotelpool einen Reisemangel darstellen können, wenn Hotelpersonal oder Reiseveranstalter nicht dagegen einschreiten. Im konkreten Fall hatte ein Urlauber eine Pauschalreise nach Kos gebucht, bei der die Liegen täglich bereits ab früh morgens reserviert waren, ohne tatsächlich genutzt zu werden. Daher konnten er und seine Familie den Poolbereich kaum benutzen. Trotz Beschwerden wurde keine Abhilfe geschaffen. Das Amtsgericht Hannover wertete dies als Mangel der Reise und sprach dem Kläger eine Minderung des Reisepreises für zehn Tage um 15 Prozent zu (Az.: 527 C 9826/25).
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Kommunikation/Marketing
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