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Verspätete Airline muss auch für Bier und Wein aufkommen

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 13.05.2026) Das Amtsgericht Köln entschied laut ARAG Experten, dass Airlines bei längeren Verspätungen oder Annullierungen Erfrischungen bereitstellen müssen. Tun sie das nicht, können Fluggäste die Kosten ersetzt verlangen – auch für Bier und Wein in angemessenem Umfang. Hochprozentiger Alkohol ist davon jedoch ausgeschlossen. Zudem verurteilte das Gericht die Airline zur Ausgleichszahlung von 250 Euro pro Person, da ein IT-Ausfall, der in diesem Fall für die Abflug-Probleme gesorgt hatte, keine außergewöhnlichen Umstände darstellte (Az.: 164 C 1107/24).

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Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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