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(lifepr) (Düsseldorf, 18.05.2009) Im Streitfall ist eine Kündigung i.d.R. nicht möglich, wenn der Arbeitnehmer nachweist, dass er sich um eine andere Unterbringung des Kindes gekümmert hat und dies nicht machbar war. Die beste Lösung ist allerdings, sich mit dem Arbeitgeber einvernehmlich zu einigen, wie in dieser konkreten Situation vorgegangen werden kann.
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