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(lifepr) (Düsseldorf, 06.05.2026) Inflationsausgleich gibt es nicht automatisch für alle Beschäftigten. Hat die Prämie Entgeltcharakter, darf sie an den laufenden Lohn gekoppelt werden. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen, wonach Arbeitnehmer, die nach Ende der Entgeltfortzahlung nur Krankengeld beziehen, ausgeschlossen werden können (Az.: 15 SLa 555/25).
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Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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