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Inflationsausgleich nicht für alle

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 06.05.2026) Inflationsausgleich gibt es nicht automatisch für alle Beschäftigten. Hat die Prämie Entgeltcharakter, darf sie an den laufenden Lohn gekoppelt werden. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen, wonach Arbeitnehmer, die nach Ende der Entgeltfortzahlung nur Krankengeld beziehen, ausgeschlossen werden können (Az.: 15 SLa 555/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des Gerichts .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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