zurück zur Übersicht

(lifepr) (Düsseldorf, 22.04.2026) Eine Frau, die durch eine Samenspende gezeugt wurde, wollte wissen, ob sie noch Halbgeschwister hat und verlangte entsprechende Auskunft. Einen Anspruch auf Auskunft darüber, wie oft die Samenspenden ihres biologischen Vaters verwendet wurden oder wie viele Halbgeschwister existieren, hat sie jedoch nicht. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, welches ein Auskunftsrecht verneinte (Az.: 17 U 60/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des Gerichts .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
zurück zur Übersicht