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Einbau von Neuteilen kann verlangt werden

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 15.04.2026) Wer wider besseren Wissens und um sich zu bereichern bei der Schadensregulierung angibt, es seien Neu- statt Gebrauchtteile in das verunfallte Fahrzeug eingebaut wor-den, bekommt unter Umständen gar nichts von der Versicherung erstattet. Die Erstattung von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes darf von einem Kaskoversicherer davon abhängig gemacht werden, dass das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird. Eine Dame ließ überwiegend Gebrauchtteile einbauen, meldete der Versicherung allerdings, das Fahrzeug sei vollständig und fachgerecht repariert worden. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle, welches mitteilte, dass aufgrund der arglistigen Täuschung der Versicherungsnehmerin die Versicherung gar nichts leisten muss (Az.: 11 U 45/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des Gerichts .

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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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