Pfeil zurück zur Übersicht

Schadensersatz für beschädigten Deko-Hasen

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 08.04.2026) Eine Bewohnerin stellte in einem Beet im allgemein zugänglichen Hof des von ihr bewohnten Mehrfamilienhauses einen etwa 30 Zentimeter großen Deko-Hasen auf. Eines Tages stellte sie fest, dass der Hase kopflos war. Ihr Glück: Ein Nachbar hatte die „körperliche Berührung“ des Hasen durch eine Mitbewohnerin beobachtet. Diese wurde laut ARAG Experten nun zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 20 Euro verurteilt (Amtsgericht München, Az.: 172 C 23447/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des Gerichts .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

Pfeil zurück zur Übersicht