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(lifepr) (Düsseldorf, 01.04.2026) Schläft ein Richter während einer Verhandlung für eine erhebliche Zeit ein, gilt er als abwesend, wenn er den wesentlichen Vorgängen nicht mehr folgen konnte. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs, wonach das Gericht durch den schnarchenden und schlafenden ehrenamtlichen Richter nicht ordnungsgemäß besetzt war und daher die getroffene Entscheidung aufgehoben werden musste (Az.: V VB 61/24).
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Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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