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(lifepr) (Düsseldorf, 18.03.2026) Der eine hatte seine Bachelorarbeit riskiert, der andere eine Hausarbeit im Masterstudiengang. Beide Studenten hatten unzulässigerweise künstliche Intelligenz (KI) bei der Erstellung ihrer jeweiligen Arbeiten eingesetzt und die Universität damit schwer getäuscht. Daher wurden die Prüfungsleistungen nicht nur als „nicht bestanden“ bewertet, die beiden Studis wurden auch von der Wiederholung der Prüfungen ausgeschlossen (Verwaltungsgericht Kassel, Az.: 7 K 2134/24KS und 7 K 2515/25KS). Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtssache eine Berufung möglich ist.
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Kommunikation/Marketing
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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