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(lifepr) (Düsseldorf, 04.03.2026) Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nach einem 34 Jahre langen Studium nicht mehr. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig, wonach die Inanspruchnahme von Wohngeld missbräuchlich sei, wenn man das Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betreibe (Az.: 15 A 71/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Schleswig .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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