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Kein Bürgergeld während des Studiums

ARAG Recht schnell… / Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
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(lifepr) (Düsseldorf, 04.03.2026) Mit der Einschreibung für ein Studium verliert man seinen Anspruch auf Bürgergeld. Dabei kommt es auch nicht darauf an, wie ambitioniert das Studium betrieben wird. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat laut ARAG Experten entschieden, dass immatrikulierte Studenten auch dann vom Bürgergeldbezug ausgeschlossen sind, wenn sie nicht ernsthaft studieren (Az.: L 11 AS 56/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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