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(lifepr) (Düsseldorf, 07.01.2026) Wer vor Gericht erscheinen muss, erhält eine Entschädigung, wenn er dadurch Arbeitsstunden versäumt. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Thüringen, wonach es allerdings maximal 25 Euro pro Stunde gibt, auch wenn Belege einen höheren Verdienstausfall nachweisen (Az.: L 1 JVEG 600/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Thüringen .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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