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(lifepr) (Düsseldorf, 17.12.2025) Nach dem dritten Fehlversuch in der theoretischen Führerscheinprüfung schickte eine Kandidatin eine andere Frau, die die Prüfung in ihrem Namen erfolgreich ablegte. Die Täuschung flog auf und die Fahrerlaubnisbehörde entzog ihr die Fahrerlaubnis. Zu Recht, wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg laut ARAG Experten entschied: Wird eine Fahrerlaubnis aufgrund einer Täuschung erteilt, kann die Fahrerlaubnis regelmäßig widerrufen werden. Der sofortige Entzug rechtfertigt sich direkt aus der fehlenden Befähigung der Betroffenen (Az.: 12 ME 92/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Lüneburg .
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Kommunikation/Marketing
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