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Grundrente – Anrechnung nur bei Verheirateten

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 17.12.2025) Wer verheiratet ist und Grundrente bezieht, muss eine Kürzung seiner Rente hinnehmen, wenn der Ehepartner genug Geld hat, um beide über die Runden zu bringen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts, welches mitteilt, dass das nicht für andere Lebensgemeinschaften gilt (Az.: B 5 R 9/24 R).

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Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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