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(lifepr) (Düsseldorf, 10.12.2025) Wenn ein Elternteil nach der Trennung ins Ausland zieht, bedeutet dies nicht automatisch, dass sein Sorgerecht ruht. Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass in den Zeiten digitaler Kommunikation eine Mailadresse zur Ausübung des Sorgerechts ausreichen kann (Az.: 20 WF 49/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Karlsruhe .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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