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Fahrzeug statt Lohn?

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 03.12.2025) Für ihre Teilzeittätigkeit erhielten zwei Arbeitnehmer einen Firmenwagen. Eine weitere Zahlung gab es jedoch nicht. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts, wonach Sozialversicherungsbeiträge auch auf den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen sind, da der gesetzliche Mindestlohnanspruch durch die Überlassung eines Firmenwagens noch nicht erfüllt sei (Az.: B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R).
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Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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