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Zahnarztstuhl kaputt: Wer haftet?

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 03.12.2025) Als ein Patient bei seinem Zahnarzt auf dem Behandlungsstuhl Platz nimmt und sich bewegt, knackt es und die Kopfstütze des Stuhls ist kaputt. Der Arzt verlangte anschließend rund 1.700 Euro von dem Patienten, da er den Stuhl durch seine Größe und sein ungeschicktes Bewegen fahrlässig beschädigt habe. Das Amtsgericht München wies die Klage nach Auskunft der ARAG Experten jedoch ab. Der Patient durfte es sich auf dem Stuhl bequem machen (Az.: 283 C 4126/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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