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(lifepr) (Düsseldorf, 03.12.2025) Beim Abholen eine Jacke aus der Reinigung stellte der Besitzer Flecken fest und verlangte von der Reinigung die Erstattung des Kaufpreises von 1.200 Euro. Jedoch ohne Erfolg. Nach Auskunft der ARAG Experten konnte im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vor dem Amtsgericht München eine fehlerhafte Behandlung der Jacke durch die Textilreinigung ausgeschlossen werden. Diese habe sich an die Vorgaben des Herstellers gehalten (Az.: 172 C 17342/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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