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Vorsicht Schlagloch

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 26.11.2025) Ein Autofahrer trat beim Aussteigen aus seinem Auto in ein sechs Zentimeter tiefes, wassergefülltes Schlagloch und knickte um. Er verlangte Schadensersatz von der Gemeinde. Haften muss diese dafür nach Auskunft der ARAG Experten laut einer Entscheidung des Landgericht Flensburg aber nicht (Az.: 2 O 147/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Flensburg .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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