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(lifepr) (Düsseldorf, 26.11.2025) Wird ein Flugzeug von einem Blitz getroffen, so ist das ein außergewöhnlicher Umstand. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach dieser Umstand die Airline von ihrer Pflicht zu einer Ausgleichszahlung bei Annullierung oder großer Verspätung befreien kann (Az.: C-399/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH .
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