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(lifepr) (Düsseldorf, 05.11.2025) Wer den Verdacht hat, schlechter bezahlt zu werden als ein männlicher Kollege bei gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit, kann sich nicht nur an Gruppen-Statistiken orientieren, sondern gezielt einen konkreten Vergleichsfall heranziehen. Gelingt dieser sogenannte „Paarvergleich“, tritt die Vermutung einer Diskriminierung ein. Dann muss der Arbeitgeber laut ARAG Experten darlegen, weshalb das höhere Gehalt beim männlichen Kollegen gerechtfertigt war (Bundesarbeitsgericht, Az.: 8 AZR 300/24).
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Ansprechpartner:
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Kommunikation/Marketing
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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