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(lifepr) (Düsseldorf, 22.10.2025) Wer am Steuer die Stärke seiner E-Zigarette über das Touchdisplay ändert, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, wonach auch eine E-Zigarette als elektronisches Gerät mit Berührungsbildschirm gelte und daher nicht während der Fahrt benutzt werden dürfe (Az.: III-1 RBs 201/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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